Analytische Psychotherapie

Analytische Psychotherapie

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen derzeit drei Psychotherapieverfahren. Das sind die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie gehören zu den psychoanalytisch begründeten Verfahren, das heißt, sie basieren theoretisch auf der Psychoanalyse und deren Weiterentwicklung, wozu neben den Entwicklungen innerhalb der Psychoanalyse als die bedeutendsten die Individualpsychologie nach Alfred Adler und die Analytische Psychologie nach Carl Gustav Jung gehören.

Die analytische Psychotherapie umfasst jene Therapieformen, die zusammen mit der neurotischen Symptomatik den neurotischen Konfliktstoff und vor allem die zugrunde liegende Struktur (Persönlichkeit) des Patienten behandeln und dabei das therapeutische Geschehen mit Hilfe der Übertragungs-, Gegenübertragungs- und Widerstandsanalyse unter Nutzung regressiver Prozesse in Gang setzen und fördern. Im Gegensatz dazu wird in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie eine Konzentration des therapeutischen Prozesses durch Begrenzung des Behandlungszieles, durch ein vorwiegend konfliktzentriertes Vorgehen und durch Einschränkung regressiver Prozesse angestrebt; sie fokussiert auf die Bearbeitung eines aktuellen Konfliktes, für den ein klarer Auslöser erkennbar ist. Die analytische Psychotherapie fokussiert Persönlichkeitsanteile, lebensüberdauernde Muster im Erleben und Verhalten, von Denk- und Bewertungsprozessen wie v.a. auch Muster in Beziehungen.

Die analytische Psychotherapie ist eine Langzeittherapie. Sie kann in Einzelsitzungen oder Gruppen durchgeführt werden. Sowohl Erwachsene können von Psychologischen Psychotherapeuten die speziell in der analytischen Psychotherapie ausgebildet sind und ärztlichen Psychotherapeuten mit der Zusatzbezeichnung Psychoanalyse behandelt werden, als auch Kinder und Jugendliche von ‚Analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten‘. Während bei Kinderanalysen der Therapeut in der Regel mit dem Kind in spielender Form interagiert, findet die Behandlung mit Jugendlichen zumeist als Gespräch, als responsiver Dialog im Gegenübersitzen statt. Dies trifft auch auf die Behandlung bei Erwachsenen zu, wobei hier – je nach Indikation – aber auch die Liegendbehandlung häufig ist, bei der der Patient auf einer Couch liegt und der Therapeut neben oder hinter dem Patienten, außerhalb dessen Sichtfeldes, sitzt.

Die analytische Psychotherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen mit 80–240 Stunden (maximal 300 Std.) mit in der Regel maximal drei Behandlungsstunden in der Woche als Einzelpsychotherapie übernommen (für einen einzelnen, kürzeren Behandlungsabschnitt im Rahmen einer analytischen Langzeitbehandlung können in Ausnahmen auch vier Stunden pro Woche genehmigt werden). Als Gruppentherapie kann sie 80–120 Stunden (max. 150) zweimal in der Woche übernommen werden. Bei Kindern und Jugendlichen liegen diese Werte etwas niedriger.